5. Januar 2019

Wertgutachter für Immobilien

Wertgutachten

Grundsätzliches zu Wertgutachten

Der Begriff Wertgutachten wird sehr häufig im Zusammenhang mit der Bewertung von Immobilien genannt. Wertgutachten ist letztlich aber nur der Oberbegriff, der auch in anderen Branchen, wie z. B. bei KFZ Gutachten benutzt wird.

Wertgutachter für Immobilien unterteilen den Begriff Wertgutachten in Verschiedene Bereiche wie:

Vergleichswertverfahren

Zunächst gibt es das Vergleichswertgutachten. Diese Variante kann man anwenden, wenn ausreichend vergleichbare Objekte mit gleichen Standards veräußert wurden. Das ist in der Regel eher selten der Fall, so dass auf andere Verfahren zurück gegriffen werden muss.

Sachwertverfahren

Das wohl am meisten verbreitetste Verfahren ist das Sachwertverfahren. Das in den meisten Fällen bei Ein- und Zweifamilienhäusern sowie Eigentumswohnungen angewendet, welche in der Regel selbst bewohnt werden. Der Verkehrswert im Sachwertverfahren setzt sich aus dem Bodenwert und dem Sachwert zusammen.

Sachwertverfahren bei Immobilien

Ertragswertverfahren

Das Ertragswertverfahren findet normalerweise bei Objekten unter Renditegesichtspunkten Anwendung. Das können einzelne Eigentumswohnungen sein, komplette Mehrfamilienhäuser oder Stadthäuser mit gemischter Nutzung wie Wohn- und Gewerbeeinheiten.

Verkehrswert bei Erbpacht

Nun kann es vorkommen, dass Sie eine eigene Immobilie besitzen, aber kein eigenes Grundstück haben. In dem Fall handelt es sich um ein Grundstück in Erbpacht. Das bedeutet, dass Sie eine Pacht (in vielen Fällen über 99 Jahre) abgeschlossen haben. Die ermittlung des Verkehrswertes ist in solchen Fällen etwas komplizierter und wird oftmals über finanzmathematische Formeln berechnet. Bei Objekten mit Erbpacht sollten Sie unbedingt einen Fachmann zu Rate ziehen.

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