In Deutschland sind öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige sowie nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierte Sachverständige im Bereich der Immobilienbewertung als gleichwertig anerkannt. Diese Gleichstellung wurde sowohl durch gesetzliche Anpassungen als auch durch gerichtliche Entscheidungen bestätigt.
Was bedeutet DIN EN ISO/IEC 17024?
Diese Norm ist ein international anerkannter Standard für die Personenzertifizierung und stellt sicher, dass ein Sachverständiger über nachgewiesene Fachkompetenz, Unabhängigkeit und Objektivität verfügt.
Warum ist die DAkkS-Akkreditierung wichtig?
Die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) ist die nationale Akkreditierungsstelle Deutschlands. Wenn eine Zertifizierungsstelle durch die DAkkS akkreditiert ist, bedeutet das:
✔ Die Zertifizierung erfüllt höchste Qualitätsstandards
✔ Sie ist in der EU und international rechtlich und fachlich anerkannt
✔ Sie ist für Gerichtsverfahren, Banken und Behörden relevant
Gesetzliche Grundlagen der Gleichstellung
Im Zuge der Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie (DLR) und der EU-Berufsanerkennungsrichtlinie (BAR) wurde 2009 das deutsche Gewerberecht angepasst. Durch das Gesetz zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie im Gewerberecht (BGBl. I 2009 S. 2091) wurde § 36 der Gewerbeordnung (GewO), der die öffentliche Bestellung von Sachverständigen regelt, um § 36a GewO ergänzt. Diese Ergänzung ermöglichte es, dass neben der öffentlichen Bestellung durch Kammern auch Zertifizierungen nach DIN EN ISO/IEC 17024 als gleichwertige Qualifikationsnachweise anerkannt werden.
Infolgedessen wurden verschiedene Gesetze dahingehend geändert, dass die ausschließliche Zuständigkeit von öffentlich bestellten Sachverständigen aufgehoben wurde. Beispiele hierfür sind das Bewertungsgesetz (BewG), die Erbschaftssteuerrichtlinie (ErbStR), das Investmentgesetz (InvG) und das Pfandbriefgesetz (PfandBG). Diese Anpassungen unterstreichen die Gleichstellung von öffentlich bestellten und nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierten Sachverständigen.

Gerichtliche Bestätigung der Gleichstellung
Die Gleichwertigkeit wurde auch durch gerichtliche Entscheidungen bestätigt. Ein prägendes Beispiel ist ein Beschluss des Landgerichts Hechingen vom 19.07.2017 (Az. 1 OH 19/15), in dem das Gericht entschied, dass eine Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 einen Nachweis der Sachkunde darstellt und somit der öffentlichen Bestellung gleichwertig ist. Der Antrag, einen Sachverständigen nicht anzuerkennen, weil er nicht öffentlich bestellt war, wurde abgelehnt. Das Gericht betonte, dass die fehlende öffentliche Bestellung keine Vermutung für mangelnde Fachkunde begründet und dass die Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 als gleichwertiger Sachkundenachweis anzusehen ist. Diese Entscheidung wurde vom Oberlandesgericht Stuttgart bestätigt, das die Beschwerde gegen den Beschluss des Landgerichts als unzulässig erklärte. Das OLG verwies darauf, dass gemäß § 404 Abs. 1 ZPO die Bestimmung des Sachverständigen durch das Gericht erfolgt und diese Entscheidung nicht anfechtbar ist.
Praktische Auswirkungen
Für die Praxis bedeutet dies, dass sowohl öffentlich bestellte als auch nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierte Sachverständige für Aufgaben wie Gerichtsgutachten, steuerliche Bewertungen oder Beleihungswertgutachten herangezogen werden können. Die Wahl zwischen beiden sollte auf der spezifischen Qualifikation und Erfahrung des Sachverständigen basieren, da beide Qualifikationen als gleichwertig anerkannt sind.
Wann sollte man einen DAkkS-zertifizierten Immobilienbewerter beauftragen?
💡 Wenn die Immobilienbewertung rechtlich oder finanziell relevant ist, z. B.:
✔ Für steuerliche Zwecke (Erbschafts- & Schenkungssteuer, AfA)
✔ Bei Gerichtsverfahren (z. B. Scheidung, Nachlassstreitigkeiten)
✔ Für Banken & Finanzierungen (z. B. Hypothekenbewertung)
✔ Für öffentliche Auftraggeber & Behörden
Sie suchen einen Immobiliensachverständigen mit DAkkS-Zertifizierung?
Dann tragen Sie sich doch in unserem Kontaktformular ein, oder rufen Sie einfach an. Wir freuen uns auf Ihren Anruf.