Als Immobilienbesitzer werden Sie voraussichtlich im Juli 2022 Post vom Finanzamt bekommen. Dort werden Sie Angaben zu Ihrer Immobilie machen müssen. In vielen Fällen stoßen Eigentümer an ihre Grenzen, da diese Abfrage vermutlich sehr umfangreich sein wird. Ihr Steuerberater wird in der Regel nicht der richtige Ansprechpartner sein, um Ihnen hierbei zu helfen. Er wird voraussichtlich die Erklärung für Sie ausfüllen und ans Finanzamt übersenden. Das bedeutet:
„Ihnen fehlen Daten!“
Die Grundstücksart gehört zum Gegenstand der förmlichen Feststellung. Sie ist Grundlagenbescheid und deshalb gesondert zu prüfen, sowie gegebenenfalls gegenüber dem Finanzamt mit einem Einspruch anzufechten. Von der Grundstücksart hängt das Bewertungsverfahren ab und somit auch von der Höhe des festzustellenden Grundsteuerwerts.
Am Beispiel NRW in Anhängigkeit der Grundstücksarten erden folgende Daten beispielhaft benötigt:
Die Angaben beziehen sich auf Ein- / Zweifamilienhäuser und Eigentumswohnungen. Bei anderen Grundstücksarten werden ggf. weitere Angaben erforderlich. Beim Erbbaurecht werden Sach- und Bodenwert als wirtschaftliche Einheit berücksichtigt.
Sie als Eigentümer werden dazu aufgefordert Ihre Wohnfläche für das wertabhängige Modell anzugeben. Sie werden vom Finanzamt zu gegebener Zeit ein Schreiben erhalten, wo Sie Angaben zur Grundstücksfläche, der Wohnfläche, dem Baujahr und vermutlich auch zu durchgeführten Sanierungen machen müssen, ggf. müssen Sie auch die Bodenrichtwerte angeben.
Ob Sie wollen oder nicht…
Die Finanzbehörde wird auf Ihre Mitwirkung angewiesen sein. Das wird dann wahrscheinlich auch sehr deutlich kommuniziert werden, da sonst womöglich Strafen angedroht werden. Vermutlich werden es viele Rückläufer zum Finanzamt gar nicht pünktlich schaffen. Denn das Zeitfenster beträgt gerade mal 4 Monate. Denn wenn das Schreiben bei Ihnen liegt, liegen die auch für ca. 36 Millionen anderer Grundstücke bei den Eigentümern vor. Und dann eine entsprechende Hilfe zu bekommen, kann schon mal einige Zeit in Anspruch nehmen. Am besten sprechen Sie für eine Fristverlängerung vorsorglich Ihren Steuerberater an.
Ihre erste Anlaufstelle wird vermutlich Ihr Steuerberater sein. Aber in der Regel weiß dieser über die abgefragten Daten nicht Bescheid. Deshalb bietet es sich an, wenn Sie einen Sachverständigen für Immobilienbewertung für sich gewinnen können. Dieser kann Sie bei allen geforderten Daten unterstützen. Für ihn ist es das tägliche Brot. Das garantiert Ihnen einen reibungslosen und sicheren Ablauf. Zudem vermeiden Sie das Risiko der Falschangaben gegenüber dem Finanzamt. So mancher schläft mit dem Gedanken vielleicht auch etwas ruhiger.
Eine ganze Menge. Bei allen abgefragten Daten können Sie von Immobilienbewertung Engel Unterstützung erfahren; bis hin zur Ermittlung des Grundsteuerwerts. Aber auch reine Beratungsleistungen sind bei Immobilienbewertung Engel möglich. Hierfür können Sie sich kostenlos einen Termin sichern.
Kostenpflichtige Beratungstermine können Sie im Terminkalender hier auf der Webseite buchen.
Egal welche Hilfe Sie zum Thema Daten bei der Grundsteuer haben. Wir bei Immobilienbewertung Engel haben die passende Lösung für Sie. Rufen Sie uns einfach an oder schreiben Sie uns eine Mail. Wir freuen uns auf Sie.