Gutachten für die Restnutzungsdauer von Immobilien

Die Nutzungsdauer kann stark variieren.

Zertifizierter Gutachter für die Bewertung von Immobilien in NRW

Restnutzungsdauer von Immobilien

Die Nutzungsdauer von Immobilien kann stark variieren, je nach Verwendungszweck des Gebäudes. Pauschalwerte reichen von 30 Jahren bei landwirtschaftlichen Betriebsgebäuden bis zu 80 Jahren bei Wohnhäusern. Für die Ermittlung des aktuellen Verkehrswertes spielen Gutachten für die Restnutzungsdauer von Immobilien eine entscheidende Rolle. Diese geben Auskunft über die Zeitspanne, welche zur wirtschaftlichen Nutzung einer baulichen Anlage noch verbleibt.

Was versteht man unter der Restnutzungsdauer einer Immobilie?

Der Begriff wird in der Immobilienwertermittlungsverordnung ImmoWertV gesetzlich definiert. Dort ist von der wirtschaftlichen Restnutzungsdauer die Rede. Es geht also darum, wie lange eine Immobilie als Wirtschaftsgut noch rentabel genutzt werden kann. Da dieser Zeitraum maßgeblich vom Zustand der baulichen Anlage abhängt, kann sich die errechnete Restnutzungsdauer durch bestimmte Faktoren verlängern oder verkürzen. 

  • Modernisierungen
    Maßnahmen wie beispielsweise Erneuerung der Fenster dienen der Energieeffizienz und sollen den Modernisierungsgrad und somit den Nutzwert einer Immobilie optimieren. 

  • Instandhaltungen
    Der vertragsmäßige Zustand einer Immobilie wird durch regelmäßige Wartungsmaßnahmen aufrechterhalten und gewährleistet.

  • Instandsetzungen
    Ist der vertragsmäßige Zustand einer Immobilie nicht mehr gegeben oder gefährdet, werden Reparaturarbeiten durchgeführt, um diesen wiederherzustellen.

Werden die genannten Maßnahmen vernachlässigt oder bleiben ganz aus, kann sich das ebenfalls erheblich auf die Restnutzungsdauer auswirken. 

Die Gesamtnutzungsdauer von Immobilien

Für die gesamte Nutzungslaufzeit von baulichen Anlagen gibt es Pauschalwerte. Die Restnutzungsdauer ergibt sich in der Regel aus der Differenz der Gesamtnutzungsdauer und dem tatsächlichen Alter der Immobilie. Klingt nach einer ganz einfachen Subtraktion.

Wann brauchen Sie dennoch ein Gutachten für die Restnutzungsdauer von Immobilien?
Zum Beispiel wenn Sie Steuern sparen wollen.

Für die Steuerabschreibung von vermieteten oder verpachteten Immobilien nimmt das Finanzamt eine pauschalisierte Typisierung vor. Da diese Vorgehensweise nicht jedem Einzelfall gerecht wird, gibt es die Möglichkeit des Nachweises einer kürzeren Restnutzungsdauer durch ein Gutachten. So können Sie Ihre Steuerlast mit einer höheren Abschreibung verringern.

Die Rolle der Restnutzungsdauer im Ertragswertverfahren

Auch im Ertragswertverfahren spielt die Restnutzungsdauer eine erhebliche Rolle.
Das Verfahren stellt den Verkehrswert einer Immobilie über die Mieteinnahmen fest. Der sogenannte Vervielfältiger wird dabei aus dem Liegenschaftszins und der Restnutzungsdauer berechnet. Die Kennzahl stellt einen wichtigen Indikator für den Immobilienwert dar, dient als Basis für Vergleiche. Aufgrund der großen Bedeutung sollte die Restnutzungsdauer sowohl für das Ertragswertverfahren als auch für das Sachwertverfahren von einem erfahrenen Gutachter bestimmt werden.
Die Basis beider Verfahren zur Bestimmung der Restnutzungsdauer bildet die ImmoWertV, Anlage 1 und Anlage 2.

Gutachten für die Restnutzungsdauer von Immobilien

Als zertifizierter Gutachter für Immobilienbewertung ermittle ich Ihre Restnutzungsdauer zu einem fairen Preis.
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Denn bei Immobilien
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