Bewertung von Erbpachtgrundstücken in NRW

Vergleichswertverfahren bei Immobilien 
sind nicht die Regel

Zertifizierter Gutachter für die Bewertung von Erbpachtgrundstücken in NRW

Bewertung von Erbpachtgrundstücken in NRW Erbpacht Grundstück im Erbbaurecht

Die wohl am größten vorherrschende Meinung über den Verkehrswert im Erbbaurecht, ist wohl die, dass lediglich die Immobilie bei der Ermittlung berücksichtigt wird. Und der Bodenwert wird dann unberücksichtigt gelassen. Wäre das richtig? Ein ganz klares nein. Es wäre nicht nur flasch, sondern auch fahrlässig. Warum das mit dem Erbbaurecht so ist, lässt sich nicht in ein paar Sätzen erklären. Es wird auch von Region zu Region unterschiedlich behandelt. In Regionen wo das Erbbaurecht sehr stark vertreten ist, besteht die große Wahrscheinlichkeit, dass der Gutachterausschuss Vergleichswerte vorliegen hat. Das ist bei der Bewertung von Erbpachtgrundstücken aber eher selten der Fall, so dass man sich mit finanzmathematischen Rechenmethoden auseinander setzen muss.

Warum überhaupt Erbpacht ?

Früher wurde die Erbpacht vor allen Dingen von Gemeinden oder kirchlichen Organisationen ausgeführt. Das hieß, dass Bauherren ein Gebäude auf einem Grundstück der Kirche oder einer Gemeinde bauen konnten. Da Bauland auch schon früher relativ knapp und teuer war, sollte es so den einkommensärmeren Schichten ermöglicht werden ein eigenes Haus zu bauen. Gerade in Hochzinsphasen spielt die Erbpacht auch heute noch eine Rolle. Dann ist es für viele Menschen einfacher, Wohneigentum zu erwerben und können so mehr für ihre Altersvorsorge tun.

Wie wird das Erbpacht Grundstück nun behandelt?

Die Bewertung von Erbpachtgrundstücken unterliegt dem grundstücksgleichen Recht, das wie ein Grundstück veräußert, vererbt und belastet werden kann. Das wird im Grundbuch sowie im Erbbaugrundbuch eingetragen. Bei einem Erbpacht Grundstück das Grundstück einfach unberücksichtigt zu lassen und lediglich den Sachwert des Objektes als Verkehrswert in Betracht zu ziehen, wäre falsch. Hier kommen in der Regel finanzmathematische Formeln zum Einsatz unter Berücksichtigung von Vertragslaufzeit, Restlaufzeit und dem Liegenschaftszinssatz.

Beispiel für das Erbpacht Grundstück

Angenommen der Vertrag für das Erbpacht Grundstück besteht schon seit vierzig Jahren, mit einer Laufzeit von neunundneunzig Jahren. Dann ist noch eine Restlaufzeit von neunundfünfzig Jahren vorhanden. Unter Berücksichtigung von Liegenschaftszins, Restlaufzeit und Pacht wird der Zinsvorteil ermittelt, der dem Eigentümer des Objektes zusteht. Der Sachwert und der Zinsvorteil ergeben somit den Verkehrswert des Objektes wenn ein Erbpacht Grundstück vorliegt.

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