Als Gutachter für Immobilien-Wertgutachten biete ich Ihnen eine professionelle Immobilienbewertung nach dem Sachwertverfahren in NRW an.
Anwendung des Sachwertverfahrens
Der Sachwertverfahren dient dazu den Verkehrswert, sprich den Marktwert von Immobilien zu ermitteln. Dabei setzt sich der Verkehrswert aus dem Sachwert und dem Bodenwert zusammen. Es wird in den meisten Fällen für die Bewertung von Ein- und Zweifamilienhäusern sowie Eigentumswohnungen angewendet, welche in der Regel selbst bewohnt werden.
Grundsätze des Sachwertverfahrens
In Deutschland ist das Verfahren durch die §§ 35 bis 39 der ImmoWertV (Immobilienwertermittlungsverordnung) geregelt. Da bei dem Verfahren nicht der erzielbare Reinertrag in den Vordergrund steht, werden bei hierbei die Herstellungskosten zu Grunde gelegt. Daher wird bei eigengenutzten Immobilien, in der Regel Eigentumswohnungen sowie Ein- und Zweifamilienhäuser, traditionell dieses Verfahren angewendet.
Funktion des Sachwertverfahren
Hierzu werden die Neubaukosten des zu bewertenden Objektes auf Basis der NHK 2010 (Normalherstellungskosten 2010) unter Berücksichtigung des Baupreisindex ermittelt. In Anschluss wird die lineare Alterswertminderung in Ansatz gebracht. Zusätzlich sind sonstige wertbeinflussende Umstände zu berücksichtigen. Das können unter anderem die nicht von der NHK 2010 erfassten Bauteile sein.
Verkehrswert online ermitteln
Grundsätzlich kann Ihre Immobilie nicht bewertet werden, wenn mit einer fachkundigen Person kein Ortstermin stattgefunden hat. Der Sachverständige steht mit seinem Gutachten in der Haftung. Verkehrswertermittlungen die Sie bei den großen Immobilienportalen online erstellen, besitzen NULL Substanz. Weder für den Interessenten, dem Gericht und erst recht nicht für die Bank des Käufers. Das Risiko trägt der Verkäufer / Eigentümer ganz allein.