Zertifizierter Gutachter für die Bewertung von Immobilien in NRW
Restnutzungsdauer von Immobilien
Die Nutzungsdauer von Immobilien kann stark variieren, je nach Verwendungszweck des Gebäudes. Pauschalwerte reichen von 30 Jahren bei landwirtschaftlichen Betriebsgebäuden bis zu 80 Jahren bei Wohnhäusern. Für die Ermittlung des aktuellen Verkehrswertes spielen Gutachten für die Restnutzungsdauer von Immobilien eine entscheidende Rolle. Diese geben Auskunft über die Zeitspanne, welche zur wirtschaftlichen Nutzung einer baulichen Anlage noch verbleibt.
Was versteht man unter der Restnutzungsdauer einer Immobilie?
Der Begriff wird in der Immobilienwertermittlungsverordnung ImmoWertV gesetzlich definiert. Dort ist von der wirtschaftlichen Restnutzungsdauer die Rede. Es geht also darum, wie lange eine Immobilie als Wirtschaftsgut noch rentabel genutzt werden kann. Da dieser Zeitraum maßgeblich vom Zustand der baulichen Anlage abhängt, kann sich die errechnete Restnutzungsdauer durch bestimmte Faktoren verlängern oder verkürzen.
- Modernisierungen
Maßnahmen wie beispielsweise Erneuerung der Fenster dienen der Energieeffizienz und sollen den Modernisierungsgrad und somit den Nutzwert einer Immobilie optimieren. - Instandhaltungen
Der vertragsmäßige Zustand einer Immobilie wird durch regelmäßige Wartungsmaßnahmen aufrechterhalten und gewährleistet. - Instandsetzungen
Ist der vertragsmäßige Zustand einer Immobilie nicht mehr gegeben oder gefährdet, werden Reparaturarbeiten durchgeführt, um diesen wiederherzustellen.
Werden die genannten Maßnahmen vernachlässigt oder bleiben ganz aus, kann sich das ebenfalls erheblich auf die Restnutzungsdauer auswirken.