Sie suchen einen Wertgutachter für Häuser in NRW? Dann sollten Sie sich unbedingt an einem Profi wenden. Denn zahlreiche Faktoren beeinflussen den Wert Ihrer Immobilie. Die Faktoren fachlich richtig anzuwenden und zu beurteilen ist Profiarbeit. Eine falsche Beurteilung kann das Ergebnis mehr oder weniger stark verfälschen. Im ungünstigsten Fall kann das Gutachten komplett falsch und damit wertlos sein. Wer seinen Hauswert ermitteln lassen will, der wird sich schnell mit Fachbegriffen konfrontiert sehen. Es gibt z. B. unterschiedliche Begriffe mit gleicher Bedeutung. Hier ist es wichtig das Sie einen Fachmann an Ihrer Seite haben, der Ihnen die Zusammenhänge im Bedarfsfall erklären kann. Einige der oftmals auftretenden Fragen werden hier nachfolgend beantwortet.
Beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie ist es erforderlich den Immobilienwert zu kennen. Je marktgerechter Sie den Hauswert ermittelt bekommen, desto größer sind Ihre Chancen entsprechende Interessenten für das Objekt zu generieren und das Objekt in einem angemessenen Zeit-Fenster verkaufen zu können. Im Fall einer Unterbewertung laufen Sie Gefahr viel Geld zu verlieren, weil das Objekt günstiger verkauft wird als es in Wirklichkeit wert ist. Fällt der Verkehrswert allerdings zu hoch aus, kann es Ihnen passieren, dass Ihre Immobilie zum Ladenhüter verkommt. Daran können Sie sehen, wie wichtig es ist, den Marktwert möglichst genau ermitteln zu lassen. Ebenso kommt die Ermittlung des Hauswertes bei Scheidungsverfahren, Betreuungen, Zwangsversteigerungen, Erbschaften oder generell bei Vermögensangelegenheiten in Betracht.
Nach § 8 ImmoWertV sind für die Wertermittlung das Vergleichswertverfahren einschließlich des Verfahrens zur Bodenwertermittlung, das Ertragswertverfahren, das Sachwertverfahren oder mehrere dieser Verfahren heranzuziehen. Ziel jeder Verkehrswertermittlung ist es, einen möglichst marktkonformen Wert des Grundstücks (d.h. den wahrscheinlichsten Kaufpreis beim nächsten Verkauf) zu bestimmen. Die möglichen Verfahren sind jedoch nicht in jedem Bewertungsfall alle gleichermaßen gut zur Ermittlung marktkonformer Verkehrswerte geeignet. Es ist deshalb Aufgabe des Sachverständigen, das für die konkret anstehende Bewertungsaufgabe geeignete Wertermittlungsverfahren auszuwählen und anzuwenden.
oder mehrere dieser Verfahren heranzuziehen.
Die in der ImmoWertV geregelten 3 klassischen Wertermittlungsverfahren (das Vergleichs-, das Ertrags- und das Sachwertverfahren) liefern in Deutschland grundsätzlich die marktkonformsten Wertermittlungsergebnisse.
Jedes Wertermittlungsverfahren bezieht sich immer auf einen Wertermittlungsstichtag. Das ist in den meisten Fällen der Tag des Ortstermins. Der Wertermittlungsstichtag kann aber auch in der Vergangenheit liegen. Das kommt z. B. dann zum Tragen, wenn bei einer Erbschaftsangelegenheit der Todestag des Erblassers maßgebend ist.
Um den Hauswert eines Ein- / Zweifamilienhauses zu ermitteln, werden unter anderem folgende Faktoren mit einbezogen:
Auf die Lage wurde in der Aufzählung bewusst verzichtet. Sie hat zwar einen erheblichen Einfluss auf den Marktwert, wird in der Regel in Gutachten nicht explizit ausgewiesen. Die Würdigung der Lage erfährt die Immobilie in der Regel durch den Bodenrichtwert und den einhergehenden Sachwertfaktor.
Wenn Sie jemanden beauftragen Ihren Hauswert ermitteln zu lassen, sollten Sie wissen, wofür Sie die Bewertung benötigen. Natürlich hat eine seriöse und solide Hausbewertung durch einen Sachverständigen auch seinen Preis. Dieser ist allerdings bei weitem nicht so hoch wie die Courtage des Maklers, an der Sie sich in Zukunft beteiligen müssen. Zudem gibt es oftmals das Problem, dass die Preisvorstellung des Verkäufers mit denen des Maklers kollidieren. Ihm werden nicht selten Interessenskonflikte unterstellt. Da kann die Werteinschätzung eines Sachverständigen eine schlichtende Wirkung haben. Natürlich haben Sie auch die Möglichkeit die bequeme Variante zu wählen und einen seriösen und erfahrenen Makler zu beauftragen. Er wird Ihren Hauswert ebenfalls ermitteln, nur sollten Sie dabei beachten, das in Zukunft der Verkäufer zur Hälfte an die Courtage beteiligt wird. Deshalb sollten Sie im Vorfeld genau abwägen, wie Sie Ihren Hausverkauf angehen möchten.
Der Wertgutachter für Häuser verschafft sich beim Ortstermin einen Überblick über den Zustand Ihrer Immobilie. Wenn der Sachverständige idealerweise auch bautechnisch sehr versiert ist, haben Sie einen absoluten Fachmann an Land gezogen. Er weiß in der Regel um die Schwachstellen und wird dies auch offen mit Ihnen kommunizieren. Zudem wird Ihnen der Sachverständige gezielte Fragen zum Objekt stellen, um sich ein genaues Bild der Immobilie zu verschaffen. Eine entsprechende Fotodokumentation ist ebenfalls Bestandteil des Ortstermins.
Mit Immobilienbewertung Engel haben Sie einen Partner an Ihrer Seite der Ihnen Transparenz, Fairness und Termintreue garantiert. Nach Durchführung des Ortstermins und dem Vorliegen aller erforderlichen Unterlagen für die Wertermittlung, wird Ihnen das Gutachten in der vereinbarten Zeit vorliegen. Mit den vorliegenden Unterlagen und den Informationen aus dem Ortstermin wird unter Berücksichtigung von vielen Richtlinien und Gesetzen der Verkehrswert / Marktwert Ihrer Immobilie ermittelt. Neben den zuvor genannten Parametern spielen der Grundstücksmarktbericht und der Bodenrichtwert eine entscheidende Rolle. Durch Angaben im Grundstücksmarktbericht, z. B. die der Sachwertfaktoren, kann der Verkehrswert Ihrer Immobilie noch mal massiv beeinflusst werden. In Kombination mit dem falschen Umgang der Bodenrichtwerte kann das Ergebnis erheblich verfälscht werden. Somit würde der Verkehrswert auch nicht marktkonform sein. Sollte der Verkaufswert Ihrer Immobilie erheblich von dem Verkehrswert des Gutachtens abweichen, bedeutet das nicht automatisch, dass ein fehlerhaftes Gutachten erstellt wurde. Vielmehr in Betracht kommt hier die Möglichkeit, dass der Verkauf, unter anderem, abweichend des nach § 194 Baugesetzbuch erstellten Gutachtens abgeschlossen wurde. Mögliche Ursachen hierfür sind z. B. das Sie gerne auf der Straße Ihrer Eltern wohnen möchten und dafür bereit wären einen höheren Preis zu bezahlen. Das ist sicher gut für den Verkäufer, kann aber in einem Gutachten niemals Berücksichtigung finden.
Sicher kennen Sie die Werbung aus dem Fernsehen von „kostenloser Immobilienbewertung“ oder den berühmten „Provisionsschmerz“. Im Grunde ist das Irreführung am Verbraucher und hat einzig und allein das Ziel Ihre Immobilie vermarkten zu dürfen. Da wird dann eine kostenlose Leistung suggeriert, welche sowieso Bestandteil der Maklertätigkeit ist. Sollte Ihnen dennoch etwas an die Hand gegeben werden, ist es in der Regel das Papier nicht wert auf das es gedruckt wurde. Denn eine seriöse Hausbewertung ist nicht mit ein paar Mausklicks erledigt. Auch wenn eine Datenbank als Grundlage zur Verfügung steht. Wenn Sie Ihre Immobilie über einen Makler verkaufen möchten, kann ich Ihnen nur folgende Empfehlung geben: „Wenden Sie sich an einen seriösen Makler aus Ihrer Region.“
Die Kosten den Hauswert zu ermitteln hängt von verschiedenen Faktoren ab. Verkehrswertermittlungen sind so individuell, da ist jede Immobilie anders. So sind z. B. Eigentumswohnungen in der Regel aufwändiger zu bewerten als Einfamilienhäuser. Kommt beim Einfamilienhaus ein Wohnrecht oder Erbbaurecht hinzu kann es wieder in die entgegengesetzte Richtung laufen. Deshalb arbeiten viele Sachverständige mit Preiszuschlägen, die in Prozent vom Grundpreis angegeben sind. Zudem kommt oftmals noch ein Prozentsatz vom ermittelten Wert hinzu. Bei Immobilienbewertung Engel bekommen Sie nach Kenntnis der Lasten und Dienstbarkeiten einen Festpreis. Ohne Wenn und Aber.
In erster Linie Sachverständige, aber auch Makler kommen in Betracht. Es ist letztlich davon abhängig, wofür Sie den Hauswert ermitteln lassen wollen. Wenn Sie Ihre Immobilie verkaufen möchten spielt es keine Rolle wer Ihnen den Hauswert ermittelt. In einigen Fällen kommen Sie nicht an einen Sachverständigen vorbei. Wenn Sie wissen das Ihr Gutachten z. B. für eine Erbauseinandersetzung benötigt wird, sollten Sie darauf achten, dass Sie einen zertifizierten Sachverständigen beauftragen. Personenzertifizierungen mit entsprechenden Qualifikationsnachweisen diverser Prüfinstitute, wie DEKRA oder TÜV werden in der Regel akzeptiert.
Viele Juristen geben an, dass für den Erbschaftsfall nur öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige in Frage kommen. Das ist jedoch nicht richtig und es gibt auch keine Grundlage dafür. Im Gegenteil. Es gibt sogar Urteile darüber, dass eine Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 einen vergleichbaren Sachkundenachweis gegenüber einer öffentlichen Bestellung darstellt. Demzufolge wenden sich selbst Gerichte mittlerweile auch an Sachverständige, die eine Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 vorweisen können.
Zertifizierter Wertgutachter für Häuser in NRW Carsten Engel