Zertifizierter Gutachter für die Immobilienbewertung nach dem Vergleichswertverfahren in NRW.
Beim Vergleichswertverfahren werden Objekte miteinander verglichen. Dieses Verfahren setzt eine Kaufpreissammlung voraus, welche Sachverständige oder Makler gar nicht bieten können. Informationen hierüber sammelt der örtliche Gutachterausschuss und veröffentlicht die Daten im jährlichen Grundstücksmarktbericht. Demzufolge kann diese Variante nur dann angewendet werden, wenn ausreichend vergleichbare Objekte erfasst, bzw. veräußert wurden. Das ist in der Regel eher selten der Fall, so dass auf andere Bewertungsverfahren zurück gegriffen werden muss.
Die Grundlage um überhaupt ein Vergleichsververfahren in Betracht zu ziehen stellt der Grundstücksmarktbericht. Dieser ist mittlerweile ein Must Have um eine seriöse Wertermittlung zu erstellen.
Bei der Ermittlung von Grundstückswerten sieht das etwas anders aus. Folglich kann in vielen Fällen ein Vergleichswert ermittelt werden.
Nach diesem Verfahren wird der Marktwert eines Grundstücks aus tatsächlich realisierten Kaufpreisen von anderen Grundstücken abgeleitet, die in Lage, Nutzung, Bodenbeschaffenheit, Zuschnitt und sonstiger Beschaffenheit hinreichend mit dem zu vergleichenden Grundstück übereinstimmen. Da auch dieser Idealfall nur selten Anwendung findet, wird im Regelfall das indirekte Vergleichswertverfahren verwendet.
Um einen realistischen Wert einer Immobilie berechnen zu können, müssen Sachverständige zahlreiche Kriterien heranziehen. Entsprechend dieser können mehrere ähnelnde Immobilien miteinander verglichen werden.