Was tun Sie, wenn Sie eine Immobilie aus dem Nachlass geerbt haben?
Oftmals werden von den Erblassern Immobilien hinterlassen. Ob mit oder ohne Testament. Es setzt sich mit dem Ableben eines geliebten Menschen für Sie automatisch ein Verwaltungsakt in Gang. Für Laien oft recht undurchsichtig und komplex. Sind im Nachlass auch noch Immobilien enthalten, so wird in den meisten Fällen ein Verkehrswertgutachten hierfür erforderlich. Verkehrswertgutachten im Nachlassverfahren werden z. B. erforderlich
In vielen Fällen werden Sie zur Erstellung, bzw. Beauftragung eines Verkehrswertgutachtens, quasi genötigt.
Falls Sie zum Beispiel beim Finanzamt darauf verzichten den gemeinen Minderwert nachzuweisen, ist Ihre Gefahr, Geld zu verlieren recht groß. Denn die Finanzbehörden bewerten Ihre geerbte Immobilie recht großzügig; in der Regel zu deren Vorteil.
In der Nachlassregelung mit Immobilien habe ich es noch nicht erlebt, dass die Finanzbehörden die Einschätzung des Verkehrswertes, auch nur in der Nähe des Marktwertes angesetzt haben. Somit stellt für Sie die Beauftragung eines Verkehrswertgutachtens eine gute Investition dar. Ein Verkehrswertgutachten ist jedoch keine Garantie einen gemeinen Minderwert nachweisen zu können.
Im Grunde gehen Sie bei der Beauftragung einer Immobilienbewertung bei Erbschaft ein sehr kleines Risiko ein. Selbst wenn Sie am Ende den gemeinen Minderwert nicht nachweisen könnten (wäre natürlich ärgerlich), so sind die Kosten für ein Verkehrswertgutachten im Verhältnis zur geforderten Erbschaftssteuer meistens (abhängig von der Erbenlinie) doch recht gering. Ihre Chance mit einem fetten Gewinn aus der Nachlassregelung herauszukommen, ist auf jeden Fall viel größer als bei anderen Ihnen bekannten Investitionen.
Mit der Suche nach dem geeigneten Sachverständigen kommt auf Sie die nächste Herausforderung zu. Denn das Gutachten soll ja die Basis für Sie sein, um Geld einzusparen. Auf jeden Fall sollten Sie sich mit Ihrem Anliegen unbedingt an einem Profi wenden. Denn zahlreiche Faktoren beeinflussen den Wert Ihrer Immobilie. Die einzelnen Parameter fachlich richtig zu deuten und anzuwenden ist Profiarbeit. Denn bei falscher Betrachtung können schnell die falschen Schlüsse gezogen werden und das Ergebnis mehr oder weniger stark verfälschen. Und wenn es sehr schlecht für Sie läuft, kann das Verkehrswertgutachten komplett falsch und damit wertlos sein. Deshalb ist es enorm wichtig für Sie, einen Fachmann an Ihrer Seite haben, der Ihnen die Zusammenhänge im Bedarfsfall erklären kann und für die Gutachtenerstellung auch haftet.
Ich verschaffe mir beim Ortstermin einen Überblick über den Zustand Ihrer Immobilie. Der Ortstermin findet in der Regel zerstörungsfrei statt. Das bedeutet ohne Bauteilöffnungen. Denn bei Verkehrswertgutachten werden lediglich augenscheinlich erkennbare Schäden und Mängel berücksichtigt. Doch auch ohne Bauteilöffnungen können wir uns ein gutes Bild von Ihrer Immobilie machen.
Neben Ihrem Einsparpotenzial durch unsere Gutachtenerstellung, sichern wir Ihnen nach Kenntnis aller wertrelevanten Parameter einen Festpreis zu. Immobilienbewertung Engel versteht sich als Vollblutdienstleister. Als DEKRA und DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierter Sachverständiger, haben Sie einen verlässlichen Partner an Ihrer Seite, der Ihnen Transparenz, Fairness und Termintreue garantiert. Gerne erteilen wir vorab telefonisch Auskunft und beraten Sie bei Ihrem Anliegen. Rufen Sie uns an, wir freuen uns auf Sie.