Suchen Sie einen Gutachter für Wohnungsbewertungen in NRW? Wohnungsbewertungen werden für Eigentumswohnungen durchgeführt. Doch wofür benötigt man eigentlich eine Wohnungsbewertung? Die Gründe hierfür können unterschiedlicher Natur sein. Der Anlass für eine Wohnungsbewertung kann z. B. ein Kauf- oder Verkaufswunsch sein. Auch bei Erbschaftsangelegenheiten, zur Vorlage beim Finanzamt oder einfach für Vermögensregelungen kommen Wohnungsbewertungen in Betracht.
Beim Kauf oder Verkauf einer Eigentumswohnung ist es empfehlenswert eine professionelle Wohnungsbewertung vornehmen zu lassen. Je marktgerechter Sie den Wohnungswert ermittelt bekommen, desto größer sind Ihre Chancen entsprechende Interessenten für das Objekt zu generieren und das Objekt in einem angemessenen Zeitfenster verkaufen zu können. Argumente der Kaufinteressenten die Wohnung sei zu teuer greifen damit schon mal in Leere. Sie gehen mit einem seriösen Preis am Markt und können sicher sein, dass Sie kein Geld verlieren. Wenn Sie allerdings den Preis zu hoch ansetzten, kann es Ihnen passieren, dass Ihre Wohnung ein Ladenhüter wird. Deshalb ist es so wichtig, den Marktwert möglichst genau ermitteln zu lassen.
Ein weiterer Grund Ihre Wohnung bewerten zu lassen, wäre im Fall einer Scheidung. Falls einer von Ihnen in der Wohnung weiter wohnen möchte, benötigen Sie einen verlässlichen Marktwert der Wohnung. Mit dem ermittelten Verkehrswert haben Sie die Grundlage, Ihre Wohnung wertmäßig gerecht auf Sie und Ihren Partner aufzuteilen. Damit sich keiner benachteiligt fühlt, ist es sinnvoll, dass es eine gemeinsame Beauftragung des Sachverständigen gibt, sowie eine gemeinsame Ortsbesichtigung.
Sollten Sie in der glücklichen Lage sein eine Eigentumswohnung geerbt zu haben, wird es in der Regel nicht lange dauern, bis Sie Post vom Finanzamt erhalten. Und in Abhängigkeit vom Verwandtschaftsgrad, kann die vom Finanzamt angegebene Steuer sehr hoch ausfallen. Ihre einzige Chance den Betrag zu senken, ist eine Immobilienbewertung in Auftrag zu geben. In den meisten Fällen ist das gut investiertes Geld. Denn das Finanzamt legt die Messlatte für die Steuer für sich meistens sehr großzügig aus. Mit einer marktgerechten Wohnungsbewertung können Sie gegen die angesetzte Erbschaftssteuer Einspruch beim Finanzamt einlegen.
Falls Sie jemand in der Verwandtschaft haben, der eine Immobilie besitzt und in einer Pflegeeinrichtung wohnt, kann es passieren, dass die Immobilie veräußert werden muss, um die laufenden Kosten bezahlen zu können. Das ist kein schöner Gedanke, aber das passiert leider immer wieder. Nun könnten Sie auf den Gedanken kommen einen Makler einzuschalten und die Wohnung einfach zu verkaufen. In den meisten Fällen ist ein Betreuer (aus der Familie oder extern) für den Pflegebedürftigen zuständig. Um den Verkauf der Wohnung nicht willkürlich und vielleicht sogar noch unter dem Marktwert abzuwickeln, ist es erforderlich eine Immobilienbewertung nach § 194 BauGB (Baugesetzbuch) von einem unabhängigen Sachverständigen erstellen zu lassen. Der Verkehrswert aus dem Gutachten stellt dann den Mindestverkaufswert der Immobilie dar.
Nach § 8 ImmoWertV sind für die Wertermittlung das Vergleichswertverfahren einschließlich des Verfahrens zur Bodenwertermittlung, das Ertragswertverfahren, das Sachwertverfahren oder mehrere dieser Verfahren heranzuziehen. Ziel jeder Verkehrswertermittlung ist es, einen möglichst marktkonformen Wert des Grundstücks (d.h. den wahrscheinlichsten Kaufpreis beim nächsten Verkauf) zu bestimmen. Die möglichen Verfahren sind jedoch nicht in jedem Bewertungsfall alle gleichermaßen gut zur Ermittlung marktkonformer Verkehrswerte geeignet. Es ist deshalb Aufgabe des Sachverständigen, das für die konkret anstehende Bewertungsaufgabe geeignete Wertermittlungsverfahren auszuwählen und anzuwenden.
oder mehrere dieser Verfahren heranzuziehen.
Die in der ImmoWertV geregelten 3 klassischen Wertermittlungsverfahren (das Vergleichs-, das Ertrags- und das Sachwertverfahren) liefern in Deutschland grundsätzlich die marktkonformsten Wertermittlungsergebnisse.
In den meisten Fällen wird eine Wohnungsbewertung im Ertragswertverfahren ermittelt. Bei ausreichender Kaufpreissammlung kann auch das Vergleichswertverfahren angewendet werden.
Jedes Wertermittlungsverfahren bezieht sich immer auf einen Wertermittlungsstichtag. Das ist in den meisten Fällen der Tag des Ortstermins. Der Wertermittlungsstichtag kann aber auch in der Vergangenheit liegen. Das kommt z. B. dann zum Tragen, wenn bei einer Erbschaftsangelegenheit der Todestag des Erblassers maßgebend ist.
Um den Verkehrswert einer Eigentumswohnung zu ermitteln, werden unter anderem folgende Faktoren mit einbezogen:
• Wohn- / Nutzfläche der Wohnung
• Bewirtschaftungskosten
• Baujahr des Objektes
• Alterswertminderung
• Ermittlung des fiktiven Baujahrs
• Ausstattung
• Außenanlagen
• Ermittlung des anteiligen Bodenwertes
• Baulasten und Grunddienstbarkeiten
• Liegenschaftszinssatz
• Besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale
Welchen Grund Sie auch immer für eine Wohnungsbewertung haben. Auf jeden Fall sollten Sie sich mit einer Wohnungsbewertung unbedingt an einem Profi wenden. Denn zahlreiche Faktoren beeinflussen den Wert Ihrer Wohnung. Die einzelnen Parameter fachlich richtig zu deuten und anzuwenden ist Profiarbeit. Denn bei falscher Betrachtung können schnell die falschen Schlüsse gezogen werden und das Ergebnis mehr oder weniger stark verfälschen. Und wenn es sehr schlecht für Sie läuft, kann die Wohnungsbewertung komplett falsch und damit wertlos sein. Deshalb ist es enorm wichtig für Sie, einen Fachmann an Ihrer Seite haben, der Ihnen die Zusammenhänge im Bedarfsfall erklären kann und für die Wohnungsbewertung auch haftet. Achten Sie hierbei auch auf die Qualität des Gutachters.
Es empfiehlt sich darauf zu achten, einen personenzertifizierten Sachverständigen zu beauftragen. Personenzertifizierungen mit entsprechenden Qualifikationsnachweisen diverser Prüfinstitute, wie DEKRA oder TÜV werden in der Regel akzeptiert.
Viele Juristen erliegen leider dem Irrtum, dass für bestimmte Fälle, insbesondere bei Erbschaft, nur öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige in Frage kommen. Das ist schlichtweg falsch und es gibt auch keine Grundlage dafür. Im Gegenteil. Es gibt sogar Urteile darüber, dass eine Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 einen vergleichbaren Sachkundenachweis gegenüber einer öffentlichen Bestellung darstellt. Demzufolge wenden sich selbst Gerichte mittlerweile auch an Sachverständige, die eine Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 vorweisen können.
Mein Service zur Verkehrswertermittlung von Eigentumswohnungen
Ich verschaffe mir beim Ortstermin einen Überblick über den Zustand Ihrer Immobilie. Der Ortstermin findet in der Regel zerstörungsfrei statt. Das bedeutet ohne Bauteilöffnungen. Denn bei Verkehrswertgutachten werden lediglich augenscheinlich erkennbare Schäden berücksichtigt. Doch auch ohne Bauteilöffnungen kenne ich durch meine bautechnischen Kenntnisse die Schwachpunkte der Immobilien. Zudem ist meine Fragestellung im Ortstermin gezielt auf die Kenntnis möglicher Schäden ausgerichtet, was ins Gutachten als Nachweis mit einfließen wird. Eine entsprechende Fotodokumentation ist ebenfalls Bestandteil des Ortstermins. Mit Immobilienbewertung Engel haben Sie einen DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierten Partner an Ihrer Seite der Ihnen Transparenz, Fairness und Termintreue garantiert. Nach Durchführung des Ortstermins und dem Vorliegen aller erforderlichen Unterlagen für die Wertermittlung, wird Ihnen das Gutachten nach § 194 Baugesetzbuch, in der vereinbarten Zeit vorliegen.
Die Kosten einer Immobilienbewertung hängt von verschiedenen Faktoren ab. Verkehrswertermittlungen sind so individuell, da ist jede Immobilie anders. Stellen Sie Immobilienbewertung Engel doch jetzt eine unverbindliche Anfrage. Wir freuen uns, Sie von unserer Leistungsfähigkeit über-zeugen zu dürfen.
Als zertifizierter Gutachter für Wohnungsbewertungen in NRW, bekommen Sie nach Kenntnis der Lasten und Dienstbarkeiten einen Festpreis. Ohne Wenn und Aber.
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