Mit dem 23.12.2020 tritt das neue Maklergesetz in Kraft. Der Gesetzgeber hat eine bundesweit einheitliche Regelung für die Aufteilung der Maklercourtage zwischen Verkäufer und Käufer per Gesetz geregelt.
Betroffen sind hiervon alle Käufe und Verkäufe zwischen, bzw. an Privatpersonen bei Veräußerung von Eigentumswohnungen und Einfamilienhäuser. Die Höhe des Käuferanteils auf die Courtage ist im neuen Maklergesetz mit 50% auf der Gesamtprovision begrenzt. Dies setzt einen mit dem Verkäufer geschlossenen Maklervertrag voraus. Der Käufer muss den zu zahlenden Anteil an der Provision übernehmen, wenn er damit einverstanden ist.
Da Makler nach wie vor ihre volle Courtage erhalten wollen, sie sich aber auch mit dem Verkäufer einigen müssen, stellt das neue Maklergesetz erstmal eine neue Hürde dar.
Die Folgen des neuen Maklergesetz
Es lässt vermuten, dass die Immobilienpreise dadurch weiter steigen werden. Denn von der Bereitschaft des Verkäufers sich daran zu beteiligen kann sicher nicht ausgegangen werden. Warum auch? Niemand gibt freiwillig etwas her. Deshalb bleibt zu befürchten, dass die komplette Maklercourtage sich im Kaufpreis der Immobilie widerspiegelt. Das ist nicht direkt nachzuweisen. Aber wenn Objekte künftig courtagefrei angeboten werden und ein Makler involviert ist, liegt die Vermutung schon sehr nah, dass die Courtage im Kaufpreis schlummert. Das stellt potenzielle Käufer vor noch größeren Hürden, da die schon jetzt hohen Kosten weiter steigen werden. Überteuerte Immobilien würden dann noch mit der Courtage beaufschlagt.
Warum kann das für Käufer gefährlich sein?
Das ist insofern problematisch, wenn es um die Finanzierung geht und die Bank den Wert der Immobilie weit unter dem Kaufpreis einstuft. Damit der Käufer nicht blindlinks in sein Verderben läuft, bleibt ihm als einzige Chance einen Sachverständigen für Immobilienbewertung einzuschalten. Er wird den Marktwert ermitteln. Dann kristallisiert sich heraus, wieviel Geld über dem Marktwert im Kaufpreis steckt. Den Courtageanteil kennt man dann allerdings trotzdem noch nicht.
Warum hat der Gesetzgeber das neue Maklergesetz erlassen?
Der Grundgedanke des Gesetzgebers ist der, dass Wohnraum zu teuer ist und der Kauf von Eigentum den Käufer nicht so stark belasten darf. Es bleibt abzuwarten, ob nicht genau das Gegenteil eintritt. Jedenfalls wäre es mal ein guter Ansatz der Länder auf ihrer üppigen Grunderwerbssteuer von bis zu 6,5% zu verzichten. Das wäre mal eine wirkliche Entlastung für die Käufer von Wohneigentum.