Zertifizierter Gutachter für die Bewertung von Erbpachtgrundstücken in NRW
Bewertung von Erbpachtgrundstücken in NRW Erbpacht Grundstück im Erbbaurecht
Die wohl am größten vorherrschende Meinung über den Verkehrswert im Erbbaurecht, ist wohl die, dass lediglich die Immobilie bei der Ermittlung berücksichtigt wird. Und der Bodenwert wird dann unberücksichtigt gelassen. Wäre das richtig? Ein ganz klares nein. Es wäre nicht nur flasch, sondern auch fahrlässig. Warum das mit dem Erbbaurecht so ist, lässt sich nicht in ein paar Sätzen erklären. Es wird auch von Region zu Region unterschiedlich behandelt. In Regionen wo das Erbbaurecht sehr stark vertreten ist, besteht die große Wahrscheinlichkeit, dass der Gutachterausschuss Vergleichswerte vorliegen hat. Das ist bei der Bewertung von Erbpachtgrundstücken aber eher selten der Fall, so dass man sich mit finanzmathematischen Rechenmethoden auseinander setzen muss.